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Skipper & Crew Versicherungspakete
Rundum sorglos für den nächsten Törn
Mit den Skipper & Crew Versicherungen haben wir seit vielen Jahren TOP-Charterversicherungen zu einem guten Preis am Markt platziert, die sehr guten Anklang gefunden haben. Egal ob erweiterte Skipperhaftpflicht, Charterkaution, Reiserücktrittskosten oder eine Reisepreisabsicherung. Alles kann man sich individuell für seine Bedürfnisse, für einen Chartertörn, oder als Jahresversicherung für Vielfahrer zusammenbauen.
Für unsere Gelegenheitscharterer und preisbewussten Kunden haben wir nun zusätzlich 3 Skipper & Crew Pakete zusammengestellt, die sie mit wenigen Klicks online abschließen können.
Deckungsumfang
Erweiterte Skipperhaftpflicht-Versicherung
Versichert ist über die Erweiterte Skipperhaftpflicht-Versicherung die private gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus dem privaten, nicht gewerblichen Führen von gecharterten/fremden Segel- und Motoryachten. Die Deckungssumme beträgt 3.000.000,- EUR oder 6.000.000,- EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und zusätzlich 100.000,- EUR für Vermögensschäden. Die Yachthaftpflicht- und Kaskoversicherung der Yacht ist in jedem Fall vorleistungspflichtig, so dass die Skipperhaftpflicht-Versicherung immer subsidiär leistet. Es gelten mitversichert:
- Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener, grober Fahrlässigkeit bis 550.000,- EUR (Im Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 2.500,- EUR);
- Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander bis 3.000.000,- EUR bzw. 6.000.000,- EUR (Bei Sachschäden, sofern diese mehr als 150,- EUR je Schadenereignis betragen);
- Bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen, Sicherheitsleistungen bis 50.000,- EUR;
- Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahmen infolge eines verschuldeten Yachtgroßschadens bis 20.000,- EUR (Die Kosten für die ersten drei Tage des Charterausfalls trägt der Versicherungsnehmer anteilig selbst.);
- 1.000 EUR bei Abbruch des Törns durch einen Schaden, der die Rückfahrt durch mangelnde Fahr- und Seetüchtigkeit der Yacht unmöglich macht, für Hotel- und Fahrtkosten zur Basis.
Versicherungsleistung: Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, wenn ja - die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn nein - die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber hinaus zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
Charterkaution-Versicherung
Das Regattarisiko ist in einem Paket leider nicht versicherbar.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Versichert sind für alle unten benannten Personen als Gruppendeckung beim Ausfall des Skippers die Stornokosten bei Nichtantritt der Charterreise und die nachweislich entstandenen, zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch durch Tod, schweren Unfall, unerwartete schwere Erkrankung (bitte Versicherungsbedingungen beachten) und weiterer Risiken, abzüglich der in den Bedingungen vereinbarten Selbstbeteiligung (mindestens 100 EUR). Die Kosten der An- und Abreise gelten mitversichert, sofern diese bei der Bildung der Versicherungssumme nachweislich mit berücksichtigt wurden. Die Versicherung beginnt mit Annahme des Antrages durch den Versicherer und endet mit dem Ende der Reise. Vorraussetzung: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung kann nur innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
Versicherungsleistungen
Die Versicherungspakete sind in der Leistung auf den Versicherungsschutz für einen zusammenhängenden Chartertörn von bis zu 6 Wochen für den Skipper und maximal 9 Crew Mitglieder begrenzt. Die übrigen Leistungen sind den bereits benannten Leistungen der Einzelversicherung gleich. Voraussetzung: Die Skipper & Crew Pakete können nur innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
Die Pakete umfassen folgende Leistungen:
Versicherungsleistungen | Versicherungspakete | ||
Paketpreis mit Selbstbeteiligung | |||
Paketpreis ohne Selbstbeteiligung* | |||
Erweitete Skipperhaftpflicht-Versicherung | ![]() | ![]() | ![]() |
Personen- und/oder Sachschäden | |||
Vermögensschäden | |||
Durch Grobfahrlässigkeit verursachte Schäden an der gecharterten Yacht | |||
Sicherheitsleistungen bei vorläufiger Beschlagnahme | |||
Ansprüche des Vercharteters aufgrund Ausfall der Folgecharter | |||
Hotel-, Reisekosten nach Schaden | |||
Kautions-Versicherung (max. Kautionshöhe) | ![]() 1.500€ | ![]() 3.000€ | ![]() 5.000€ |
Reiserücktrittskosten-Versicherung (max. Gesamtentschädigung) | ![]() 10.000€ | ![]() 15.000€ | ![]() 25.000€ |
Auslandsreise-Krankenversicherung (max. Gesamtentschädigung) | ![]() | ||
Unfallversicherung (Invalidität: 150.000€; Tod: 75.000€; Bergungskosten: 50.000€) | ![]() | ||
*Gilt nur für die Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittskosten Versicherung: Wegfall mindestens 100 EUR pro Person und Schadensfall, bei Krankheit und Tod 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens. |
Wir erheben zusätzlich eine einmalige Policierungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer.